Fahrtenabzeichen für Erwachsene

Der Ruderclub Forggensee unterstützt aktive und engagierte Ruderer beim Erwerb des Fahrtenabzeichens für Erwachsene, welches jährlich vom DRV vergeben wird.

Fartenabzeichen DRV 300x180

 

 

    • Einführung: 1950
    • Form der Auszeichnung: Nadel
    • Antrag durch: Verbandsmitglieder
    • Ort der Vergabe: Verein

Vergaberichtlinien:

Ruderinnen und Ruderer erhalten das Fahrtenabzeichen unter folgender Bedingung:

1.         Teilnahmeberechtigt sind Ruderinnen und Ruderer, die am 1. Januar des Jahres, für das sie sich bewerben, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch für die übrigen Altersangaben gilt stets der 1. Januar des laufenden Jahres als Stichtag. Die Bewerber müssen  Mitglied eines Vereins des Deutschen Ruderverbandes oder eines Ruderverbandes sein, der der FISA angehört.

2.         Gefordert werden in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember für

 

Alter 

Jahrgang 

Ges.  Ruderleistung 

Wanderruderfahrten 

Ruderer  

19-30  

1989-78

1000

200

 

31-60

1977-48

800 

160 

 

ab 61  

1947 

600 

120 

Ruderinnen 

19-30  

1989-78  

800 

160  

 

31-60  

1977-48  

700 

140 

 

ab 61  

1947

600 

120 

für Behinderte ohne Altersbegrenzung, die eine Versehrtheit von 50 % und mehr nachweisen 

 

 

 

500

100

 

Es zählen nur geruderte oder gesteuerte Kilometer, nicht aber Kielschwein-Kilometer; Landdienst-Kilometer werden ebenfalls nicht gewertet.

Für Wanderfahrten ist es zulässig, die Gesamtkilometer pro Teilnehmer nach der Formel

(Streckenkilometer x Zahl der besetzten Bootsplätze) Zahl der Teilnehmer

zu ermitteln.

Ruderinnen und Ruderer, die ausschließlich Landdienst machen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km.

Langstreckenregatten, die keine DRV- oder FISA-Regatten sind, zählen ebenfalls als Wanderfahrten.

Zusammengefasste Trainingskilometer, Trainingslager und Regatten sind keine Wanderfahrten.

In Barken und Kirchbooten werden für die Wertung bis zu drei Steuerleute berücksichtigt.

3.         Die Leistungen sind durch Eintragung jeder Fahrt in das Vereinsfahrtenbuch und durch ein von der Geschäftsstelle des DRV zu beziehendes Fahrtenheft nachzuweisen. Der Vereinsvorsitzende bzw. ein hierzu verbindlich Bevollmächtigter übernimmt durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Wird über das elektronische Fahrtenbuch (Efa) gemeldet, ist das Fahrtenheft nur bei der 1. Meldung mit einzureichen.

4.         Bei Mehrfachmitgliedschaften besteht für die weiteren Vereine keine Berechtigung zur Geltendmachung der Kilometerleistung im DRV-Wanderruderpreiswettbewerb.

5.         Das Fahrtenabzeichen erwirbt, wer die unter 2. aufgeführten Bedingungen erstmalig erfüllt. Jede Wiederholung ist dem DRV durch Einsendung des Fahrtenheftes oder der Meldung über das elektronische Fahrtenbuch nachzuweisen.

6.         Nach fünfmaligem Erfüllen und nach jeder weiteren durch 5 teilbaren Zahl (10, 15, 20 usw.) wird ein Fahrtenabzeichen in Gold mit der jeweiligen Zahl (5, 10, 15 usw.) ausgegeben.

7.         Nach 25-, 40- bzw. 50-maligem Erwerb des Fahrtenabzeichens wird vom Deutschen Ruderverband eine Urkunde verliehen.